Honorar


Rechtsanwälte sind bei der Gestaltung ihres Honorars nicht frei, durch den Gesetzgeber sind nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die jeweiligen Gebühren festgelegt.

Häufig ist in zivilrechtlichen Angelegenheiten bei der Berechnung der Gebühren nicht der Umfang der Arbeitstätigkeit oder der Erfolg zugrundeliegend, sondern der Streit- bzw. Gegenstands- oder Verfahrenswert der jeweiligen Angelegenheit.

Den gesetzlichen Gebührenrahmen dürfen wir nicht unterschreiten, jedoch ist im außergerichtlichen Bereich im Einzelfall eine freie Vereinbarung des Honorars möglich.


Wir prüfen gerne auch Ihre individuelle Kostensituation vorab, sei es bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung oder auch hinsichtlich der Möglichkeit der Gewährung von Beratungs-, Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe durch die öffentliche Hand.

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Letzte Aktualisierung: 15.05.2022 Sitemap Rechtliche Hinweise Datenschutz Impressum